Therapiefehler

Zu den Behandlungsfehlern gehören auch die Therapiefehler. Diese sind Fälle, in denen die Wahl der Therapiemethode bzw. das Unterlassen einer alternativen Therapie gegen medizinische Standards verstößt. Ein Verstoß gegen medizinische Standards kann beispielsweise durch offenbar veraltete Behandlungsmethoden vorliegen. 

Im Rahmen des Therapiefehlers wird zwischen echten Therapiefehler und Therapiewahlfehlern unterscheiden. 

Ein echter Therapiefehler bezeichnet die Falschbehandlung im Rahmen der Therapie. Ein Therapiefehler liegt vor, wenn die Ausführung von Behandlungsmaßnahmen gegen anerkannte medizinische Soll-Standards verstößt. Die medizinischen Soll-Standards werden anhand von objektiven Regeln und Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft gemessen.

Das Vorliegen eines echten Therapiefehlers kann durch 

  • nicht, 
  • nicht ausreichend, 
  • nicht rechtzeitig, 
  • überflüssig durchgeführt oder 
  • fehlerhaft durchgeführte therapeutische 

Maßnahmen zu bejahen sein. Somit kann ein echter Therapiefehler auch vorliegen, sobald erforderliche Behandlungsmaßnahmen unterlassen werden. Der ausschließliche Misserfolg einer Behandlung genügt allerdings regelmäßig nicht, um auf das Bestehen eines Therapiefehlers schließen zu können.

Bei einem Therapiewahlfehler hingegen wählt der Arzt die fehlerhafte Methode für die Behandlung einer Krankheit oder deren Diagnostik.

Grundsätzlich unterliegt die Wahl einer angebrachten und geeigneten Therapie im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit dem behandelnden Arzt. Dieser hat die Therapie frei nach seiner Ausbildung, Erfahrung und Praxis auszuwählen, insbesondere darf er die Methode an seine eigene praktische Erfahrung anpassen. Diese Therapiefreiheit endet jedoch, wenn die gewählte Methode zur Behandlung vollkommen ungeeignet ist oder es eine Methode gibt, welche weniger Risiken bei höheren Erfolgsaussichten verspricht. 

Folglich muss der Arzt das Verhältnis von Risiko der Behandlung und Erfolgsaussichten durch die mögliche Behandlung sorgfältig gegeneinander abwägen und dabei das Risiko möglichst gering halten. Behandlungsmethoden, welche mit einem besonders hohen Risiko behaftet sind, erfordern somit eine detaillierte Einzelfallbetrachtung.

Kommen verschiedene Behandlungsmethoden mit selbigen Erfolgsaussichten in Betracht, muss der behandelnde Arzt den Patienten aufklären, sodass dieser zwischen den Behandlungsmethoden wählen kann.